Angeln in Bayern: Ohne Jugendfischereischein möglich!

Ab 1. Januar 2025 können Kinder ab sieben Jahren in Bayern ohne Jugendfischereischein angeln, solange sie von einem volljährigen Fischereischeininhaber begleitet werden. Verwaltungsaufwand und Gebühren entfallen, was den Einstieg ins Angeln erleichtert. Erlaubnisscheine bleiben notwendig, und Angelvereine unterstützen mit Wissen und praktischen Übungen.

Weitere Informationen Landesfischereiverband Bayern

 

Angeln - Regelungen für Kinder unter 7 Jahren

In der Verwaltungsvorschrift zum Vollzug fischereilicher Bestimmungen (VwVFiR) hat die Bayerische Staatsregierung für Landwirtschaft und Forsten bestimmt, dass Kinder unter 7 Jahren unter bestimmten Voraussetzungen angeln dürfen.

Folgende Punkte müssen jedoch beachtet werden:

Voraussetzung für das Angeln von Kindern unter 7 Jahren

1. Ein volljähriger Angler mit Fischereischein und Erlaubnisschein muss das Kind begleiten.
2. Das Kind darf nur mit der Angel des erwachsenen Fischereischeininhabers angeln. Da der Fischereischeininhaber nur mit zwei Handangeln angeln darf, kann er höchstens zwei Kinder gleichzeitig an die Fischerei heranführen (angeln lassen).
3. Das Kind darf die Fischerei nicht rein selbstständig ausführen und darf mit der Angel nicht alleine gelassen werden. Die erwachsene Begleitperson muss direkt Einfluss auf die Handlungen des Kindes haben und aktiv eingreifen können. Zu diesem Personenkreis gehören die Erziehungsberechtigten, der zuständige Jugendleiter oder von den Eltern eine mit der Aufsicht beauftragte Person. Genannte Aufsichtspersonen müssen im Besitz eine gültigen Fischereischeins sein.
Laut VwVFiR darf ein Kind unter 7 Jahren folgendermaßen am Angeln beteiligt werden. Wichtig ist eine korrekte Unterweisung und Kontrolle der ausübenden Tätigkeit, denn der Erwachsene ist der Fischereiausübende.

Was ist erlaubt, was nicht?

Das Kind darf:

• Eine Angelmontage erstellen (beködern…)
• Die Angel auswerfen und einholen
• Die Angel der Aufsichtsperson halten
• Den Anhieb setzen und den Fisch drillen
• Den Fisch Keschern (an Land holen)

Das Kind darf nicht:

• Lebende Fische abködern
• Fische betäuben und töten
• Eine eigene Angelausrüstung verwenden (nur eine Angel des Fischerscheininhabers)

Unterschied zum Angeln zwischen 7 – 18 Jahren:
Die Bedingungen für Kinder unter 7 Jahren unterscheiden sich grundsätzlich von den Regelungen für Kinder und Jugendliche zwischen 7 und 18 Jahren.
Jungfischer zwischen 7 und 18 Jahren dürfen zwar ebenfalls nur in Begleitung eines erwachsenen Fischereischeininhabers fischen, jedoch selbstständig und mit eigener Angelausrüstung. Der Sinn der Regelung besteht darin, Kinder unter 7 Jahren an das Angeln heranzuführen. Ab dem Tag, an dem das Kind das siebte Lebensjahr vollendet, gelten die Regeln für 7 – 18 Jährige. Das Kind erlernt dadurch den richtigen Umgang mit dem Lebewesen „Fisch“.

Besonderheit - Wahlmöglichkeit für 7, 8 und 9 Jährige:
Kinder, die 7,8 oder 9 Jahre alt sind haben grundsätzlich die Wahlmöglichkeit: Entweder sie entscheiden sich weiterhin für die Regelungen für unter 7 Jährige wie bereits aufgeführt oder sie angeln nach den Regeln für Kinder ab 7 Jahren.